VAO ( Verkehrsrechtliche Anordnung )

 

Gemäß §45 StVO ist die Verkehrsbehördliche bzw. Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, wenn sich die Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken. Dasselbe gilt allerdings auch für Markierungsarbeiten, Veranstaltungen, Umzüge und Häuslebauer ( Bauherr eines Einfamilienhauses ).


In der verkehrsbehördliche Anordnung ist geregelt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

Jeder Eingriff in den Straßenverkehr benötigt eine VAO (Verkehrsrechtliche Anordnung).

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